Sachbearbeitung (m/w/d) - Hilfe zur Pflege

Das Aufgabengebiet umfasst die Gewährung von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in teilund vollstationären Einrichtungen nach § 67 SGB