Technische Sachbearbeitung (m/w/d)

Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 Teil II der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG12 Teil II der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis in die Laufbahngruppe 2.1 möglich. Bereits beamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden. Die Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW ist an ihren Standorten Dortmund und Düren landesweit zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Bergbauvorhaben. Das Aufgabenspektrum des Sachgebiets Braunkohlenbergbau umfasst Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Beendigung der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlenrevier. Im Rahmen des vorzeitigen Braunkohlenausstieges ist das Sachgebiet in die wesentlichen planerischen und genehmigungsrechtlichen Entscheidungen involviert. Parallel hierzu wird der Gewinnungsbetrieb bis zu seiner Beendigung fortgeführt und unterliegt weiterhin der Betriebsaufsicht durch die Bergbehörde.