- Bestehende Selektivverträge nach § 73b (HzV) und § 140a SGB V (Besondere Versorgung) betreuen und weiterentwickeln
Neue Verträge mit Leistungserbringern, Verbänden und Partnern im Gesundheitswesen konzipieren und verhandeln
Vertragsumsetzung überwachen sowie die finanzielle und qualitative Zielerreichung controllen
Interne und externe Stakeholder in allen vertragsbezogenen Fragen...