Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in (m/w/d) im Aufgabenbereich "Gesetzliche Vertretung"

Die Betreuungsbehörde ermittelt im Auftrag des Betreuungsgerichtes, ob für eine/n Volljährige/n, die/der ihre/seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht allein regeln kann, die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Die/der Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in erstellt einen Sozialbericht und schlägt bei Notwendigkeit einer Betreuung eine/n geeignete/n Betreuer/in vor. Sachverhaltsermittlung (in der Regel im Außendienst) Erstellung von Sozialberichten für das Betreuungsgericht Vermittlung der/des am besten geeigneten Betreuers/in Vermeidung von Betreuung durch Beratung über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie die Vermittlung anderer Hilfen Erweiterte Unterstützung (max. 6 Monate Hilfestellung zur Vermeidung einer gesetzlichen
Jetzt ansehen * Partnerlink – Anzeige bei Jobware