Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsingenieur (w/m/d)

Das Aufgabengebiet der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst im Wesentlichen: Wahrnahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz für Behörden und Dienststellen in dem zugewiesenen Betreuungsbereich, Beratung und Unterstützung der Leitung von Behörden und Dienststellen sowie verantwortlichen Personen in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung, Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Ergonomie, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und -stoffen zur Umsetzung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, Wahrnahme der Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter gemäß § 8 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) i. V. m. 1.8.3.3 ADR im Betreuungsbereich des Sicherheitstechnischen Dienstes nach erfolgter Ausbildung oder Wahrnahme der Aufgaben als Schießstandsachverständiger gem. § 12 (4) AWaffV für Schießstätten der Thüringer Polizei nach erfolgter
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