Behördlicher Datenschutzbeauftragter (m/w/d)

Durch die Bestellung als Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Durch die Beratung der Beschäftigten und Leitungsebenen zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherung (Art. 39 DSGVO, interne Kommunikation) Durch die Bearbeitung von Eingaben von Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern (Art. 38 Abs. 4 DSGVO) mit komplexem Sachverhalt und schwieriger Beurteilung und/oder von übergreifender Bedeutung Durch die Datenschutzfolgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO), Beratung, gemeinsame Durchführung mit den Verantwortlichen, Kontrolle und Überwachung Durch die Mitwirkung und Stellungnahme bei der Auftragsvergabe und Kontrolle (Art. 39 DSGVO, interne Kommunikation) Durch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten und der Leitungsebene bei Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) und Verträgen in gemeinsamer Verantwortung (Art. 26 DSGVO) Durch die Stellungnahme zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Satzungen, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen (Art. 39 Aus. 1 lit. B) DSGVO) Durch die Erstellung und Durchführung datenschutzrechtlicher Vorträge und Schulungen (Art. 39 DSGVO) Durch die Koordinierung von Auskunftsersuchen nach Art. 15