Leistungssachbearbeiter*in für die Eingliederungshilfe (EGH)

Leistungssachbearbeitung (ohne Kostenerstattung) für die Eingliederungshilfe, insbesondere: Sachbearbeitung für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Leistungssachbearbeitung im Rahmen der Eingliederungshilfe(EGH) nach dem SGB IX Mit dem Teilhabemanagement zusammenarbeiten Leistungsgewährung zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§67 ff. SGB XII Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten
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