- Die Betreuungsbehörde ermittelt im Auftrag des Betreuungsgerichtes, ob für eine/n Volljährige/n, die/der ihre/seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht allein regeln kann, die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist. Die/der Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in erstellt einen Sozialbericht und schlägt bei Notwendigkeit einer Betreuung eine/n geeignete/n Betreuer/in vor.
Sachverhaltsermittlung (in der Regel...