Sachbearbeiter*in Biotopschutz

Aufgaben als Genehmigungsbehörde Bei allen folgenden Prozessen: Kontrolle der Anträge auf Richtig- und Vollständigkeit Antrag auf Zulassung von Vorhaben in gesetzlich geschützten Biotopen bearbeiten Prüfung, Erteilen und Ablehnen von Genehmigungen für Ausnahmegenehmigungen nach § 30 BNatSchG für Vorhaben in gesetzlich geschützten Biotopen Prüfung von Gewässerunterhaltungsplänen, sonstigen wasserwirtschaftlichen Plänen, Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern, Plänen oder Maßnahmen zur Veränderung des Gebietswasserhaushalts Antrag auf Zulassung von Überwindungen des Bauverbots an Gewässern bearbeiten Prüfung, Erteilen und Ablehnen von Genehmigungen für Bauvorhaben in der unmittelbaren Nähe von Gewässern erstellen Zuarbeiten zum Thema Biotopschutz erstellen für die Errichtung von Steganlagen Aufgaben als Sonderordnungsbehörde Kontrollen und Überwachungen durchführen Kontrolle Durchführung von Vorhaben in gesetzlich geschützten Biotopen vor Ort Kontrolle von Auflagen und Ersatzmaßnahmen zum Biotopschutz Stellungnahmen / TöB Beteiligungen an naturschutzfachlichen Planungen bearbeiten Planungsunterlagen prüfen, ggf. Vor-Ort-Termine zur
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