Sachbearbeiter*in Beistandschaften

Beistandschaftsangelegenheiten bearbeiten Aufgaben als Urkundsperson gem. § 59 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wahrnehmen Beratungen gem. § 18 SGB VIII durchführen Gerichtsvertretung in Beistandschaften wahrnehmen Stellungnahmen für die Gerichte erarbeiten Amtshilfe für auswärtige Jugendämter leisten Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten