Sachbearbeiter*in Fürsorge und Rentenberatung

Aufgaben der Fürsorgestelle übernehmen, insbesondere: Anträge auf Zustimmung zur Kündigung i.R. des SGB IX bearbeiten einschl. Bescheiderstellung, Kündigungsverhandlungen führen, Betriebsbesichtigungen durchführen, Hilfsmaßnahmen einleiten Menschen mit Schwerbehinderung begleitende Hilfe im Arbeitsleben gewähren Mit den Interessenverbänden der sozialen Entschädigung und Menschen mit Behinderung, der Arbeitsagentur, den Betrieben und sonst. Institutionen zusammenarbeiten und diese beraten Anträge auf Gewährung von Darlehen und Beihilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bearbeiten Anträge auf Investitionskostenpauschalen nach dem Landespflegegesetz für ambulante Pflegedienste bearbeiten Anträge nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bearbeiten Aufgaben des Versicherungsamtes nach §§ 91-93 SGB IV sowie § 15 Abs. 2 SGB I wahrnehmen, d.h. unter anderem: Anträge annehmen und an den Versicherungsträger weiterleiten Sachverhalte im Rahmen der Antragsstellung ermitteln In Sozialversicherungsfragen gem. § 93 SGB IV beraten und Auskünfte erteilen Mit Kolleg*innen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene regelmäßig austauschen Nähere Informationen finden
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